Seit 1998 verlangt die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) von den Betreibern gastronomischer Einrichtungen eine Nachweispflicht für Schulungen von Personal sowie eine vielfältige Dokumentation z.B. über Reinigung & Desinfektion, Lager-Temperaturen, Wareneingangsprüfung, Zusatzstoffe in Lebensmitteln sowie Abfallentsorgungen und Schädlingsbekämpfung.
Seit 2006 müssen alle Betriebe ein HACCP-Konzept bei den Behörden vorlegen. Nur wenige Küchen sind in punkto Kompetenz und Betriebsorganisation darauf vorbereitet.
Ich prüfe, optimiere und schule Ihre Küche und Service im Bereich Lebensmittelhygiene. Damit sich Ihre Mitarbeiter auf das Wesentliche konzentrieren können.
Traditionellerweise gehört die HACCP-Überwachung mit zu den Aufgaben der Küchenleitung. Erfahrungsgemäß kann sie aber nur einen zeitlich sehr kleinen Teil der Arbeit umfassen – mit der Gefahr, dass wichtige Hygiene-Vorschriften missachtet werden.
Das Risiko:
Da Gäste und Kunden heute sehr sensibilisiert sind für dieses Thema, prüfen die Behörden immer schärfer. Die Vernachlässigung der - sehr komplexen - HACCP-Vorschriften kann für ein Unternehmen schnell zum Bumerang werden. Daher empfiehlt sich für diese betrieblich existenzielle Aufgabe eine externe Beratung. Zusätzlich entlastet dies Ihre Küche, die sich fortan auf das Wesentliche konzentrieren kann: auf das Kochen.
Seit 2006 muss jeder Betreiber ein HACCP-Konzept bei den Behörden vorlegen. Der Betreiber muss sich auch kundig machen, ob seine Lebensmittel in irgendeiner Form behandelt wurden. Es reicht nicht mehr aus, auf den Lieferanten zu verweisen.
Sorgen Sie schon heute vor und richten Sie Ihren gastronomischen Betrieb auf die Anforderungen von HACCP aus. Ich helfe Ihnen dabei.
Aktualisiert (Montag, den 10. Mai 2010 um 14:39 Uhr)
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